Die Freien Unabhängigen Bürger Nidda (FUB) sind in Nidda
unter der jeweiligen Anschrift Ihres Fraktionsvorsitzenden ansässig. Sie setzen
sich für die Interessen der Bürger der Stadt Nidda mit ihren 18 Stadtteilen für
eine parteiunabhängige Sachpolitik ein. Die FUB Nidda ist ein nicht
eingetragener Verein, dessen Zweck die Verfolgung von kommunalpolitischen
Zie-len ist, um keine eigenwirtschaftliche Gewinne, soweit sie nicht zur
Ausübung dieses Zieles dienen, zu machen. Aus diesem Grund erfolgt die
Finanzierung aus Spenden und Zuwendungen der Stadt Nidda im Rahmen der dafür
im Haushaltsplan beschlossenen Mittel. Mitglieder der FUB können alle
wahlberechtigten Bürger der Stadt Nidda werden, die nicht parteigebunden sind
und sich zu den Zielen der FUB bekennen.
§ 2
Mitgliederversammlung und Vereinsführung
Das höchste Beschlussgremium ist die Mitgliederversammlung.
Diese wählt nach Möglichkeit in
Abständen von zwei Jahren mindestens jedoch im Abstand der Kommunalwahlen die
Vereinsführung. Diese besteht kraft Amtes aus dem Fraktionsvorstand und
gegebenenfalls aus weiteren Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung dazu
gewählt werden. Dies können Kassenwart, Kassenprüfer und Schriftführer sowie
Beisitzer sein.
Die Mitgliederversammlung gibt ferner die politische
Willensbildung in ihren Grundzügen vor und wählt die Kandidatenliste für
Kommunalwahlen, die von einem Wahlvorbereitungs-ausschuss dafür als Entwurf erstellt
wurde. Dieser Ausschuss besteht aus der Vereinsführung ohne die hinzugewählten
Mitglieder und drei weiteren FUB-Mitgliedern.
§ 3 Fraktion und
sonstige Mandatsträger
Der Fraktion gehören alle Mandatsträger der FUB an. Diese
sind die Stadtverordneten und Magistratsmitglieder. Zum regelmäßigen
Gedankenaustausch treffen sich diese möglichst mindestens einmal im Monat.
Hierzu sind Gäste ebenfalls willkommen. Alle Mandatsträger handeln nach bestem
Wissen und unterliegen bei ihren Entscheidungen nur ihrem Gewissen.
§ 4
Öffentlichkeitsarbeit
Ein Mitglied der Vereinsführung ist für die
Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Die Inhalte dieser Arbeit sind mit der
Fraktion und gegebenenfalls anderen Mandatsträgern abzustimmen. Wahlaussagen
werden in Grundzügen in einem Wahlprogramm festgelegt. Dieses wird als Konzept
vom Wahlvorbereitungsausschuss rechtzeitig aufgestellt und von der
Mitgliederversammlung gegebenenfalls mit Änderungen verabschiedet.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am
26.10.2005 genehmigt und tritt sofort danach in Kraft.